Steuerfreie Zuschüsse zum Fitnessstudio
Zusätzlich gewährte Sachbezüge
Bis zu einer Höhe von 44 € pro Monat dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss zum Fitnessstudio gewähren. Das nutzte ein Unternehmen und erwarb bei einem Studiobetreiber mehrere Mitgliedspakete zum ermäßigten Preis von monatlich je 50,28 €. Die Laufzeit des Sammelvertrags betrug zwölf Monate und verlängerte sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Diese Mitgliedschaften stellte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung. Diese mussten jedoch einen Eigenanteil von 20 € pro Monat übernehmen, womit, so die Argumentation, die Steuerfreiheitsgrenze von 44 € monatlich eingehalten wurde.
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Streit um Steuerpflicht Das zuständige Finanzamt erklärte jedoch den Jahresbeitrag für steuerlich maßgeblich, welcher mit insgesamt 603 € den steuerfreien Betrag deutlich überschritt. Seine Klage gegen diese Einschätzung gewann der Arbeitgeber vor dem Niedersächsischen Finanzgericht, welches wiederum in Revision ging – und erneut verlor (BFH, Az.: VI R 14/18). Der BFH wertete die überlassenen Mitgliedschaften als zusätzlich zum monatlichen Arbeitslohn gewährte steuerbare Sachbezüge. Für die Mitarbeiter ergab sich daraus gegenüber ihrem Arbeitgeber ein fortlaufender und nicht etwa einmaliger Anspruch auf die Nutzung der Fitnessstudios. Erfüllt wurde dieser Anspruch nicht etwa durch die einmalige Übergabe der Teilnahmeberechtigung oder des...
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