Steuerrecht
Neue Regelungen für 2022
Mit dem Jahr 2022 wurden einige Änderungen eingeführt. Diesmal profitieren vor allem Arbeitnehmer von höheren Löhnen, ausgeweiteten Freigrenzen und Zuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge.
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Erhöhung bei den Sachbezügen und Geschenken Zur Erinnerung: Geldgeschenke sind grundsätzlich steuerpflichtig. Schenkt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jedoch etwas, das er gekauft und übereignet hat – Sachbezug genannt –, ist das bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Bisher lag die Grenze bei monatlich 44 €, 2022 bei 50 € – eine deutliche Steigerung. Auch Geldkarten und Gutscheine fallen unter Sachbezüge, sie müssen allerdings an eine feste Dienstleistung oder an ein Produkt gebunden sein und dürfen nicht bar ausbezahlt werden können. Etwaige Gebühren für die Ausstellung zählen nicht zum Wert. Zusätzlich darf bei persönlichen Anlässen ein Geschenk im Wert von bis zu 60 € gemacht werden. Doch Achtung: Weder das Betriebsjubiläum noch...
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