Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Insolvenzgeld und -umlage

Lexikon

Insolvenzgeld steht Beschäftigten zu, deren Arbeitsentgelt aufgrund der Insolvenz ihres Arbeitgebers nur noch teilweise oder gar nicht mehr bezahlt wird. Beantragt wird es bei der Agentur für Arbeit.
Veröffentlicht am
 Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org privat
Die Voraussetzungen sind: Das Arbeitsverhältnis – sozialversicherungspflichtig oder geringfügig – muss im Inland bestehen. Die Insolvenz muss eröffnet worden sein oder mangels Masse abgewiesen oder der Betrieb vollständig eingestellt und damit keine Insolvenz möglich sein – wiederum mangels Masse. Der Antragsteller hat drei Monate vor der Insolvenz entweder gar keine Entlohnung oder diese nicht in voller Höhe erhalten. Insolvenzgeld ersetzt das für die letzten drei Monate vor der Insolvenz fällige Arbeitsentgelt. Wissen die Beschäftigten nichts von der Insolvenz ihres Arbeitgebers, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnis vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem...
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
41,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: