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Selbstständig handelnd oder nicht?

GmbH-Geschäftsführer und die Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GF) stand immer wieder auf der Agenda des Bundessozialgerichts (BSG). 2015 hatte es seine Rechtsprechung neu ausgerichtet und Maßstäbe entwickelt, die Antworten auf die stets individuell zu beantwortende Frage nach der Einordnung der Tätigkeit geben sollen. Mit den Entscheidungen B 12 KR 37/19 R und B 12 R 19/19 R sowie B 12 R 20/19 R hat es seine Rechtsprechung bekräftigt und konkretisiert.

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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgprivat
Ob ein Gesellschafter-GF beitragspflichtig abhängig beschäftigt oder beitragsfrei selbstständig ist, hängt davon ab, ob er über die objektiv zu beurteilende Rechtsmacht verfügt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung auf die Inhalte, Struktur und allgemeine Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einzuwirken. Dabei kommt es auch auf die Frage an, ob der Gesellschafter-GF in der Lage ist, seine Pläne ohne diese verhindernden Widerstand und anderslautende Weisungen umzusetzen. Ist dies der Fall, ist er sozialversicherungsrechtlich als Selbstständiger anzusehen und unterliegt damit keiner Sozialversicherungspflicht. Die Rechtsmacht entscheidet Die erforderliche Rechtsmacht ist in der Regel anzunehmen, wenn der GF mindestens 50 %...
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