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Steuern

Teure Auskunft beim Finanzamt

Veröffentlicht am
Nun ist es „amtlich“: Finanzämter dürfen für verbindliche Steuerauskünfte Gebühren erheben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erklärte die umstrittene Regelung, die seit dem vergangenen Jahr für Unmut bei vielen Steuerpflichtigen sorgte, für verfassungsgemäß. Die Begründung der Richter ist einerseits nachvollziehbar. Das Finanzamt, so schrieben sie in ihrem Urteil, sei grundsätzlich zur Kostendeckung verpflichtet und damit berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen. Dieser gehe schließlich über die Hauptaufgaben der Finanzbeamten hinaus. In anderen Ländern, so die weitere Begründung, seien Gebühren längst üblich. Und schließlich schaffe man durch die Verbindlichkeit der Auskunft Planungs- und Rechtssicherheit –...
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