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Verkehrsrecht

„Bitte wenden ...“

Veröffentlicht am
Der „U-Turn“, das Wenden an Ampeln und Abbiegespuren, ist vor allem in Städten gang und gäbe. Im Grunde gilt es als ungefährlich, wenn man nach dem Umschalten der Ampel langsam losfährt und sich zum Richtungswechsel bereit macht, höchstens ist von einem Ärgernis auszugehen, wenn der Abbiegende die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer aufhält. Verboten ist das Manöver nicht, sofern kein einschlägiges Verkehrszeichen angebracht ist. Die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken schätzten nun den „U-Turn“ als gefährlich ein und sprachen einem Autofahrer eine 50%-ige Schuld an einem Auffahrunfall zu, der sich ereignet hatte, weil ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer davon ausging, dass bei grünem Ampelsignal alle...
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