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Baumpflege als Bauleistung im Sinne von § 1 VOB/A

Straßenbäume sind Teil der baulichen Anlage Straße

Mit der nebenan besprochenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Mai 2021 hatte dieses das vorangegangene Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. November 2020 (1 O 125/20) bestätigt.
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Weil es aus Sicht des Landgerichts anscheinend hierauf ankam, hat dieses sich ausführlicher mit der Frage beschäftigt, ob die beauftragten Baumpflegearbeiten als Bauleistungen im Sinne des § 1 VOB/A angesehen werden konnten oder nicht. Jedenfalls für Pflegearbeiten an Straßenbäumen ist dies durch das LG Bonn mit folgender Passage eindeutig bejaht worden: Auch sind Straßenbäume Zubehör von Straßen und damit im Sinne des § 1 VOB/A ein Teil der „baulichen Anlage“ Straße selbst. Daher fallen Baumpflegearbeiten an Straßenbäumen als Instandhaltungsarbeiten unter die „Bauleistungen“ im Sinne des § 1 VOB/A (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 1998 – U(Kart)24/98 = NJWE-WettbR 1999, 68). Nichts anderes gilt nach Auffassung...
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