Die Last mit den Nachträgen
Ohne Auftrag kein zusätzliches Geld
Immer wieder scheitern erhebliche Nachtragsforderungen des Landschaftsgärtners schon an dem Nachweis der korrekten Beauftragung geänderter oder zusätzlicher Leistungen. Die dann gerne vorgebrachten Hilfsargumente bleiben häufig ohne Erfolg.
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In einer mittlerweile rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 27. Mai 2021 – 16 U 192/20) erwischte es einen Baumpfleger. Dieser sollte für das Land NRW Gehölzpflegearbeiten an mehreren Platanen durchführen. Während der Arbeiten soll ein mit der Bauleitung befasster Mitarbeiter des Landes gesagt haben, er müsse die Kronenspitzen von unten sehen können und alle Äste dazwischen müssten raus, was der Baumpfleger als Auftrag zur Erbringung einer zusätzlich vergütungspflichtigen „Kronen- Auslichtung“ verstanden hat, die von der geschuldeten „Kronen-Pflege“ nicht mehr gedeckt gewesen wäre. Die hierfür vom Baumpfleger geforderten rund 60.000 € hat er jedoch weder vom Landgericht...
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