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Recht

Keine Anerkennung aus­ländischer Führerscheine

Veröffentlicht am
Die deutschen Behörden müssen ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen, auch wenn diese nach dem Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Diese gesetzliche Regelung wurde vielfach genutzt, um rasch mit – meist tschechischen Dokumenten – wieder hinter dem Steuer sitzen zu können. Der Europäische Gerichtshof urteilte nun im Sinne des allgemeinen Rechtsverständnisses und schob diesem Vorgehen einen Riegel vor. So kann die Anerkennung ausländischer Führerscheine verweigert werden, wenn aus dem Dokument oder aus der Auskunft der ausstellenden Behörde hervorgeht, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen Wohnsitz nicht in dem entsprechenden Land hatte (EGH, Az.: C-32/06). GBM
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