Umsetzung der EU-Richtlinie
Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Betreuung wird zum Gesetz
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wurden Änderungen von verschiedenen Gesetzen beschlossen.
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Konkret wurde am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, am Pflegezeitgesetz und am Familienpflegezeitgesetz sowie am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gearbeitet. Erreicht werden sollte, geht es nach den Vorgaben der EU, eine umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf Beruf, Familie, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Ehegattensplitting bleibt Nicht angetastet wurde das im Sinne der beruflichen Gleichstellung eigentlich so wichtige Ehegattensplitting. Dieses benachteiligt in der Regel geringer als Männer verdienende Frauen signifikant und sorgt dafür, dass Mütter entweder nur minijobbend oder in geringem Umfang in Teilzeit arbeiten. Damit fehlen Einzahlungen in die Renten- und Sozialversicherung. Die...
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