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Steuern

Handwerker verlangt Barzahlung – Steuerbonus weg

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Handwerkerleistungen in privaten Haushalten dürfen in der Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Für die Anerkennung gibt es verschiedene Voraussetzungen, die bereits in DEGA 14/2008 ausführlich erläutert wurden. Zur Erinnerung nochmals ein entscheidender Passus, der oft unbemerkt bleibt und später für Ärger sorgen kann: „Ebenfalls erforderlich ist eine Überweisung des Rechnungsbetrags, als Nachweis dient der Kontoauszug oder ein Beleg eines Kreditins­tituts. Bei Barzahlung ist eine steuerliche Anerkennung ausgeschlossen.“ Hiergegen klagte ein Betroffener, der sein Hausdach neu decken ließ. Da der beauftragte Handwerker nur Barzahlung akzeptierte, verweigerte das zuständige Finanzamt die Anerkennung der Aufwendungen....
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