Zur Sache
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In Baden-Württemberg ist die Barzahlung durchaus üblich – etwa beim jährlichen Besuch des Schornsteinfegers, der sich auf eine Überweisung meist erst gar nicht einlässt. Nicht nur in dieser Branche wird gejammert: Zu hoch der Aufwand für die Buchhaltung, zu groß das Risiko, dass der Kunde nicht bezahlt, zu schlecht die Erfahrungen bei der Einhaltung von Zahlungszielen, wenn er denn überweist. Und was, wenn sich der Handwerker in einem finanziellen Engpass befindet, das Geld also lieber „auf der Hand“ als auf dem Konto hat? Mehr noch: Wenn das Konto gesperrt oder gar gekündigt ist? Wer wird dafür und mit welchen Argumenten bestraft? Dürfen die Finanzbehörden hier überhaupt „bestrafen“? Mir scheint, hier wird übers...
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