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Steuern

Keine steuerliche Begünstigung bei Betreuung Angehöriger

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Der Leitsatz eines Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten ist deutlich: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bestellung als Betreuer für einen Familienangehörigen anfallen, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Ein Betreuer wird bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 ff BGB). Als Betreuer können Personen bestellt werden, die diese Aufgaben beruflich wahrnehmen, aber auch Familienangehörige. Im vorliegenden Fall hatte der Bruder des Klägers eine Betreuung des gemeinsamen Vaters beantragt, das Amt selbst aber...
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