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Arbeit und Personal

Abmahnung: Gerichte prüfen meist nur die Form

Veröffentlicht am
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer gegen eine aus seiner Sicht zu unrecht erteilte Abmahnung gerichtlich vorgehen. Allerdings ist der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte begrenzt. Dies musste ein Arbeitnehmer erfahren, dessen Klage vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein abgewiesen wurde (Az.: 2 Sa 66/08). Der Kläger hatte zwei Abmahnungen erhalten, weil er Produktionsaufträge nicht auftragsgemäß erledigt hatte. Vor Gericht machte er geltend, dass seine Leistung nicht wesentlich von den Anforderungen abgewichen wäre und dass seine Kollegen in vergleichbaren Situationen nicht abgemahnt worden seien. Somit seien die Abmahnungen bereits unverhältnismäßig. Darüber hinaus, so argumentierte er weiter, seien zehn Jahre unbeanstandeter...
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