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Arbeit und Personal

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Veröffentlicht am
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Modellen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs sind: Der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, wird von 18 auf 20% angehoben. Geltende Einkommensgrenzen für den Bezug von Arbeitnehmer-Sparzulage werden auf 20000 €/40000 € angehoben. Steuer- und sozialversicherungsfreier Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen steigt von 135 € auf 360 €. Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die aber einen Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75% garantieren. Bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.
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