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Arbeit und Personal

Neue Regelung zur Wehrdienstzurückstellung

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
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Meist liegt er kurz nach dem Ende der Ausbildung im Briefkasten: Der Einberufungsbescheid zum Wehr- oder Zivildienst. Nach langer, gründlicher Einarbeitung hatte sich der Mitarbeiter zum eigenverantwortlich tätigen Kollegen entwickelt, ist zu einer Stütze des Unternehmens oder der Abteilung geworden. Nun auf ihn verzichten zu müssen, fällt vor allem kleineren Betrieben schwer. Die Verantwortlichen des Wehrrechtsänderungsgesetzes, das im August 2008 in Kraft trat und das bisherige Verfahren „zur Unabkömmlichkeit von Wehr- und Zivildienstpflichtigen“ ersetzt, hatten ein Einsehen und nahmen sich der Probleme der Arbeitgeber an. So kann nun auf die Ablehnung eines Rückstellungsantrags mit Widerspruch reagiert werden. Wird dieser...
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