Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Neue Regelung zur Wehrdienstzurückstellung

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Meist liegt er kurz nach dem Ende der Ausbildung im Briefkasten: Der Einberufungsbescheid zum Wehr- oder Zivildienst. Nach langer, gründlicher Einarbeitung hatte sich der Mitarbeiter zum eigenverantwortlich tätigen Kollegen entwickelt, ist zu einer Stütze des Unternehmens oder der Abteilung geworden. Nun auf ihn verzichten zu müssen, fällt vor allem kleineren Betrieben schwer. Die Verantwortlichen des Wehrrechtsänderungsgesetzes, das im August 2008 in Kraft trat und das bisherige Verfahren „zur Unabkömmlichkeit von Wehr- und Zivildienstpflichtigen“ ersetzt, hatten ein Einsehen und nahmen sich der Probleme der Arbeitgeber an. So kann nun auf die Ablehnung eines Rückstellungsantrags mit Widerspruch reagiert werden. Wird dieser...
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
53,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: