Arbeit und Personal
				
					 
		OFD klärt Freigrenzen für Sachbezüge
- Veröffentlicht am
 
Grundsätzlich gehören Sachbezüge ebenso wie die Entlohnung für Arbeitsleistungen zu den laufenden Bezügen. Sachbezüge werden mit ihrem Geldwert angesetzt. Dieser wird anhand des üblichen Endpreises am Abgabeort einschließlich der Mehrwertsteuer ermittelt. Betragen die nicht pauschal versteuerten Sachbezüge pro Monat weniger als 44 €, sind sie steuerfrei. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat die häufigsten Problemstellungen und Fragen in Bezug auf Sachbezüge vom Arbeitgeber einmal zusammengefasst. Sie demonstriert anhand von Beispielfällen, wie sich etwa die Freigrenze bei Benzingutscheinen des Arbeitgebers auswirkt. Daneben liefert sie die dazu passenden Mustervereinbarungen und -formulare gleich mit. Fazit: Zur Anregung, als Grundlage...
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