Das Forderungssicherungsgesetz – Teil 1
Das langsame Sterben der VOB/B
Am 1. Januar 2009 ist das so genannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind erhebliche Änderungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Grundlage jeder Bauausführung ist. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht André Bußmann und Klaus Feckler werden in dieser und in den nächsten Ausgabe die Gesetzesänderungen erläutern.
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Los geht es mit einer Gesetzesänderung, die sich außerhalb der Vorschriften des Werkvertragsrechts befindet, jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Baualltag haben wird. Die VOB/B als AGB Bereits in DEGA 34/2008 (siehe http://www.dega.de, Webcode dega 1811) hatten wir darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof die Geltung der VOB/B in Verträgen, die der GaLaBau-Unternehmer mit Verbrauchern schließt, erheblich eingeschränkt hat. Nun hat sich auch der Gesetzgeber auf die VOB/B eingeschossen. Bevor wir hie-rauf jedoch im Einzelnen eingehen, wollen wir erst einmal klären, wie die VOB/B überhaupt einzuordnen ist. In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die VOB/B weder ein Gesetz noch eine rechtliche Verordnung darstellt....
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