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Das Forderungssicherungsgesetz – Teil 1

Das langsame Sterben der VOB/B

Am 1. Januar 2009 ist das so genannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind erhebliche Änderungen im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Grundlage jeder Bauausführung ist. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht André Bußmann und Klaus Feckler werden in dieser und in den nächsten Ausgabe die Gesetzesänderungen erläutern.

Veröffentlicht am
Los geht es mit einer Gesetzesänderung, die sich außerhalb der Vorschriften des Werkvertragsrechts befindet, jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Baualltag haben wird. Die VOB/B als AGB Bereits in DEGA 34/2008 (siehe http://www.dega.de, Webcode dega 1811) hatten wir darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof die Geltung der VOB/B in Verträgen, die der GaLaBau-Unternehmer mit Verbrauchern schließt, erheblich eingeschränkt hat. Nun hat sich auch der Gesetzgeber auf die VOB/B eingeschossen. Bevor wir hie-rauf jedoch im Einzelnen eingehen, wollen wir erst einmal klären, wie die VOB/B überhaupt einzuordnen ist. In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die VOB/B weder ein Gesetz noch eine rechtliche Verordnung darstellt....
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