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Steuern

Erbschaftsteuerreform – alles neu?!

Veröffentlicht am
GBM
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2008 in seiner Sondersitzung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt (ErbStRG). Damit kann das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten und muss zwingend auch rückwirkend angewandt werden. Abweichend vom ehemaligen und politisch stark umstrittenen Regierungsentwurf wurde im Wesentlichen beschlossen: Der Tarif in den Steuerklassen II und III beträgt zwischen 30 und 50% bei leicht gestiegenem Freibetrag. Details siehe Tabellen. Betriebsvermögen wird mit dem Verkehrswert bewertet. Eine Steuerbefreiung wird nur unter bestimmten Vo-raussetzungen, zum Beispiel einer Betriebsfortführung, gewährt. Unternehmer haben ein Wahlrecht, ob sie 85% nach einer Frist von sieben Jahren oder...
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