Pflanzenschutzmittel
Was wann verwenden?
Obwohl schon 1998 mit Inkrafttreten des „neuen“ Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten bundeseinheitlich geregelt wurde, sind viele Praktiker immer noch verwirrt, ob und welche Pflanzenschutzmittel denn eingesetzt werden dürfen. Deshalb gibts im Folgenden die wichtigsten rechtlichen Regelungen und einen Überblick über die zugelassenen Wirkstoffe.
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Nicht berücksichtigt wurden anwendungsfertige Sprays, Pflanzenschutzstäbchen und -pflaster. Zulassungsänderungen, die den Garten- und Landschaftsbau betreffen, werden zukünftig im Rahmen der monatlichen Pflanzenschutztipps genannt (siehe Kasten Seite 73). Für den Praktiker wichtige Regelungen enthalten vor allem die §§ 6 und 6a des Pflanzenschutzgesetzes. Hier ist festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln außerhalb solcher Flächen möglich. Für den Garten- und Landschaftsbau ist diese Regelung insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von...
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