Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Pflanzenschutzmaßnahme in gärtnerischen Produktionsbetrieben ist in der Regel ein kulturspezifisches Schadschwellenkonzept. Danach werden Pflanzenschutzmaßnahmen nur dann durchgeführt, wenn der finanzielle Aufwand für die Maßnahme – insbesondere Präparate- und Gerätekosten sowie Arbeitszeit – unter der zu erwartenden Ertragsminderung bei Verzicht auf solche Maßnahmen bleibt. Bei Auftreten mancher Schad-erreger in einzelnen Kulturen kann ein vollständiger Ertragsverlust eintreten. Beispielsweise wenn das Erntegut überhaupt nicht mehr vermarktet werden kann, wie bei Fruchtfäulen an eingelagertem Obst. Dann sind im Erwerbsanbau zwingend Pflanzenschutzmaßnahmen erforderlich. Wenn lediglich...