Integrierter Pflanzenschutz
Integrierter Pflanzenschutz geht alle Gärtnersparten an
Pflanzenschutzmaßnahmen – so die Vorgaben im deutschen Pflanzenschutzgesetz – dürfen nur nach „guter fachlicher Praxis“ erfolgen. Im Kern geht es dabei um
- die Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes,
- die Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen mit Hilfe unterschiedlichster Maßnahmen (darunter vorbeugende Maßnahmen, Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen, Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen, Förderung natürlicher Verfahren) sowie
- die Gefahrenabwehr, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei dem Umgang mit ihnen entstehen könnte.
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Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IP) Die Grundsätze des IP umfassen insgesamt acht Punkte und beziehen sich konkret auf den Anhang III der EU-Richtlinie 2009/128/EG. Diese Richtlinie legte im Jahr 2009 den Grundstein über einen Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Die geforderten acht Grundsätze mit kurzen Erläuterungen sind: Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen (besonders durch geeignete Standorte, Verwendung resistenter und toleranter Sorten, ausgewogene Düngung und Bewässerung, Hygienemaßnahmen, Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen) Überwachung von Schadorganismen mit geeigneten Methoden und Instrumenten (darunter Gelbfallen, Pheromonfallen)...
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