Meldepflichtiges Schnittgut?
Hinweise zum Umgang bei Quarantäne-Schaderregern
Bei der Weiterverwendung von Grünschnitt ist auf Schnittgut von Gehölzen mit einem Quarantänebezug zu achten, um Schädlinge und Krankheiten nicht weiterzuverbreiten.
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Viele Arten von Grünschnitt und Laubholz-Schnittgut lassen sich problemlos verwerten – etwa durch eine Kompostierung auf dem eigenen Betriebsgelände oder in kommunalen Kompostieranlagen, durch eine Abgabe bei Wertstoffhöfen und gesonderten Entsorgungsbetrieben bis zur Nutzung in Biogasanlagen. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch auf Schnittgut von Gehölzen mit einem Quarantänebezug zu legen. Hierzu zählen beispielsweise der meist nur unter der Abkürzung ALB bekannte Asiatische Laubholzbockkäfer ( Anoplophora glabripennis ) an insbesondere Ahorn, Kastanie, Weide, Pappel und Birke oder der Asiatische Moschusbockkäfer ( Aromia bungii ) an Prunus -Arten, die beide als prioritäre Quarantäne-Schaderreger eingestuft sind. Hier gelten innerhalb...