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Meldepflichtiges Schnittgut?

Hinweise zum Umgang bei Quarantäne-Schaderregern

Bei der Weiterverwendung von Grünschnitt ist auf Schnittgut von Gehölzen mit einem Quarantänebezug zu achten, um Schädlinge und Krankheiten nicht weiterzuverbreiten.
Veröffentlicht am
Auffälliger Aufkleber zum Asiatischen Moschusbockkäfer, mit dem Hinweis auf offizielle Sammelplätze an einem öffentlichen Grüngut-Container in einem Wohngebiet einer Quarantänezone
Auffälliger Aufkleber zum Asiatischen Moschusbockkäfer, mit dem Hinweis auf offizielle Sammelplätze an einem öffentlichen Grüngut-Container in einem Wohngebiet einer Quarantänezone© Thomas Lohrer
Viele Arten von Grünschnitt und Laubholz-Schnittgut lassen sich problemlos verwerten – etwa durch eine Kompostierung auf dem eigenen Betriebsgelände oder in kommunalen Kompostieranlagen, durch eine Abgabe bei Wertstoffhöfen und gesonderten Entsorgungsbetrieben bis zur Nutzung in Biogasanlagen. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch auf Schnittgut von Gehölzen mit einem Quarantänebezug zu legen. Hierzu zählen beispielsweise der meist nur unter der Abkürzung ALB bekannte Asiatische Laubholzbockkäfer ( Anoplophora glabripennis ) an insbesondere Ahorn, Kastanie, Weide, Pappel und Birke oder der Asiatische Moschusbockkäfer ( Aromia bungii ) an Prunus -Arten, die beide als prioritäre Quarantäne-Schaderreger eingestuft sind. Hier gelten innerhalb...
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