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Siedlungsbepflanzung

Mehr Vielfalt in Grünordnungsplänen

Für Neubaugebiete werden häufig Grünordnungspläne auf­gestellt, die auch Vorgaben für die Bepflanzung des Privat­gartens machen. Die darin vorgeschlagenen heimischen Arten sind für den Siedlungsbereich oft gar nicht geeignet, meint DEGA-Autor Stefan Leszko und empfiehlt, auf sinnvolle Alternativen zurückzugreifen.

Veröffentlicht am
Statt eines 08/15-Sortiments für die naturnahe Begrünung von Siedlungen eignen sich weniger bekannte heimische Gehölze wíe Rosa spinosissima (1), R. jundzilli (3), R. gallica (4) oder Berberis vulgaris (2)
Statt eines 08/15-Sortiments für die naturnahe Begrünung von Siedlungen eignen sich weniger bekannte heimische Gehölze wíe Rosa spinosissima (1), R. jundzilli (3), R. gallica (4) oder Berberis vulgaris (2)
Werden heutzutage neue Baugebiete erschlossen, wird meist gleichzeitig mit dem Bebauungsplan auch ein Grünordnungsplan erstellt, in dem oft auch Vorgaben für die Bepflanzung enthalten sind. Damit soll der ökologische Wert neuer Siedlungen erhöht und der Schaden durch Überbauung eines weiteren Stücks Landschaft wenigstens teilweise ausgeglichen werden. Es handelt sich also im weitesten Sinn um eine Naturschutzmaßnahme. Das wäre an sich zu begrüßen. Leider beschränkt sich aber Naturschutz im Siedlungsraum – zumindest soweit er von Behörden praktiziert wird – hierzulande auf Maßnahmen, die eigentlich für die freie Landschaft gedacht sind. So lesen sich die Artenlisten, die den Begrünungsvorgaben für Grünzüge und Gärten beiliegen, wie...
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