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Gesetzesänderungen

Pflanzenschutz auf Rasen wird schwieriger

Schon heute stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Anwendung von Pflanzenschutzmittel (PSM). Das gilt auch für deren Einsatz auf Rasenflächen. Hinzu kommt das Problem, dass – je nach zu bekämpfendem Schädling – nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von PSM verwendet werden kann. Und selbst diese könnte angesichts der derzeit in Brüssel in zweiter Lesung verhandelten neuen europäischen Pflanzenschutz (PS)-Regelungen noch reduziert werden. Im schlimmsten Fall wird ihre Anwendung auf Rasenflächen eventuell sogar ganz untersagt.

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Muss die Rasenpflege in Zukunft ohne Pestizide auskommen? Die EU droht, die Menge zugelassener Wirkstoffe stark einzuschränken
Muss die Rasenpflege in Zukunft ohne Pestizide auskommen? Die EU droht, die Menge zugelassener Wirkstoffe stark einzuschränken
Der Einsatz chemischer Sub-stanzen ist heute die Ultima Ratio, um zerstörerische Schädlinge von Rasenanlagen fernzuhalten beziehungsweise wieder zu entfernen. Bevor ein mit Problemen konfrontierter Anwender sich ein zum Einsatz freigegebenes PSM besorgen kann, muss er zunächst einige Bedingungen erfüllen. So muss der Anwender „sachkundig“ sein – also im Rahmen einer gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Ausbildung oder im Zuge eines speziellen Lehrgangs den Nachweis erbracht haben, dass er Wirkung, Handhabung, Gefahren und persönliche Schutzvorkehrungen bei der Anwendung von chemischen PSM kennt. Des Weiteren muss das Ausbringungsgerät, die Spritze, vom TÜV abgenommen sein. Alle Spritzgeräte, die vom Anwender nicht selbst getragen...
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