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Preis des Brandenburgischen GaLaBaus

Wettbewerb „Gärten im Land Brandenburg“ startet erneut

Das Land Brandenburg sucht zum dritten Mal seine schönsten Gärten und Grünanlagen: Mit dem Start des Wettbewerbs „Gärten im Land Brandenburg 2026 – Preis des Brandenburgischen GaLaBaus“ sind ab sofort Bauherren, Landschaftsarchitekturbüros und GaLaBau-Betriebe aufgerufen, ihre Projekte einzureichen.

von FGL/Redaktion Quelle FGL Berlin und Brandenburg erschienen am 30.03.2026
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Der Wettbewerb wird somit zum dritten Mal vom Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg (FGL) ausgelobt und steht dieses Jahr unter der Schirmherrschaft der brandenburgischen Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt. „Mit dem Wettbewerb machen wir sichtbar, welche Qualität und Innovationskraft im brandenburgischen Garten- und Landschaftsbau steckt“, erklärt Jens Biewendt, FGL-Vorstandsmitglied und Initiator des Wettbewerbs.

Gesucht werden Projekte aus ganz Brandenburg, die durch gestalterische Qualität, fachgerechte Ausführung und nachhaltige Konzepte überzeugen. Neben der ästhetischen und funktionalen Qualität fließen Aspekte wie ressourcenschonende Umsetzung sowie Aufenthaltsqualität in die Bewertung ein. Eingereicht werden können sowohl öffentliche als auch private Anlagen in vier Kategorien:

  • Grünflächen, Parkanlagen und Freianlagen öffentlicher Einrichtungen
  • Außenanlagen im Wohnumfeld
  • Außenanlagen in Gewerbegebieten
  • private Hausgärten.

Voraussetzung ist, dass die Projekte von einem GaLaBau-Fachbetrieb professionell umgesetzt wurden.

Die Bewerbungsphase läuft vom 1. April bis zum 12. Juli 2026. Die Teilnahme erfolgt online unter www.gartenwettbewerb-brandenburg.de.

Die prämierten Projekte werden bei der Preisverleihung vorgestellt und in einer Wettbewerbsbroschüre veröffentlicht. Bauherr, Planer und ausführender Betrieb erhalten jeweils eine Auszeichnung sowie ein Preisgeld in Höhe von 1.000 €. Der Wettbewerb wird gefördert durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Auch Außenanlagen-Projekte im Firmenumfeld können eingereicht werden.
Auch Außenanlagen-Projekte im Firmenumfeld können eingereicht werden. © FGL
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