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Auftragsvergabe des Bundes

Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu

Die Bundesländer haben am 27. März 2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.

von Bundesregierung/Redaktion Quelle Bundesregierung/VDMA erschienen am 30.03.2026
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Gebäude Bundesrat in Berlin
Gebäude Bundesrat in Berlin © Bundesrat Germany

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dies hätte Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit dem Tariftreuegesetz werde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage gestellt. Spiegelbildlich entfielen für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize, von einer Tarifbindung abzusehen.

Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 €. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 €. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem ganz außen vor.

Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden kann. Das Gesetz gilt ab Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich im Laufe des April 2026.

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), zu dem auch Hersteller von Bau- und Kommunaltechnik gehören, kritisiert die Entscheidung: „Der Koalitionsvertrag hatte ein einfacheres, mittelstandsfreundliches Vergaberecht versprochen. Beschlossen wurde nun lediglich das Tariftreuegesetz, welches die öffentliche Vergabe von Aufträgen noch komplizierter macht. Die Vergabereform lässt weiter auf sich warten.“ Auch wenn die Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich gestrichen seien, bleibe das Gesetz in Summe ein Mühlstein für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden mit neuen Nachweispflichten belastet. Wer nicht tarifgebunden sei, werde bestraft. Dasselbe gelte für Unternehmen mit Tarifverträgen, die nicht den staatlich festgelegten Kriterien entsprechen. „Das Gesetz wird das Ziel verfehlen, die Tarifbindung zu erhöhen.“

Thilo Brodtmann
Thilo Brodtmann © VDMA
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