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Arbeit und Personal

Ein Praktikum dient der Ausbildung

Veröffentlicht am
Gina Bronner-Martin
Der Ausbildungszweck und nicht die Arbeitsleistung muss bei einem Praktikum im Vordergrund stehen. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel (Az.: 4 Ca 1187d/08). Praktikanten – auch Studenten oder sogar Hochschulabsolventen – ohne oder nur mit geringer Bezahlung zu beschäftigen ist zwar inzwischen geächtet, in deutschen Unternehmen aber durchaus noch gang und gäbe. Diesem für Arbeitgeber kostengünstigen Vorgehen schob das Gericht nun einen Riegel vor. Steht für die Zeit, die ein Praktikant im Betrieb verbringt, nicht das Lernen, sondern größtenteils praktisches Arbeiten auf dem Plan, muss die, teilweise durchaus qualifizierte Hilfskraft auch wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer bezahlt werden. Im Urteilsfall hatte...
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