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Steuern

Erbschaftssteuer: erste EU-Klage liegt vor

Veröffentlicht am
Die erste Klage gegen die Regelungen zur Erbschaftsteuer liegt bereits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: 4 K 2226/08). Die Frage, die das Finanzgericht Düsseldorf klären lassen will, betrifft eine steuerliche Ungleichbehandlung, die EU-Bürger im Vergleich zu Deutschen erleiden. Die Klägerin ist eine Deutsche, die in den Niederlanden lebt. Ihre Mutter hatte ihr 2007 ein Haus in Düsseldorf geschenkt, für das der Empfängerin bei der Berechnung der Schenkungssteuer nur ein Freibetrag von 1100e (seit 1. Januar 2009 2000 €) für Gebietsfremde angerechnet wurde. Weil ihr Hauptwohnsitz in Holland liege, habe die Beschenkte kein Anrecht auf den Freibetrag von 205000 € (jetzt 400000 €). Dieser stünde ihr nur zu, wenn sie in Deutschland leben...
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