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Recht

Steuersünder in den Knast

Veröffentlicht am
Der Bundesgerichtshof fällte ein Grundsatzurteil, das ein deutliches Signal setzen soll (BGH, Az.: 1 StR 416/08). Handelt es sich um mehr als 50000 € hinterzogene Steuern, haben Gerichte Haftstrafen auszusprechen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Nicht infrage kommt die für Steuerhinterzieher, die eine 1 Mio.€ oder mehr am Fiskus vorbeigeschafft haben. Hier müssen „besonders gewichtige Milderungsgründe“ greifen, um dem Angeklagten den Knast zu ersparen.
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