Steuern
Gasantrieb erhöht Anschaffungspreis des Pkw
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Rüstet der Arbeitgeber Firmen-Pkw mit einer Gasanlage nach, erhöht diese objektiv den Wert der Fahrzeuge. Das hat finanzielle Konsequenzen für die Arbeitnehmer, die diese Fahrzeuge auch für private Fahrten verwenden dürfen und diese Nutzung monatlich mittels Einprozentregelung versteuern. Die Kosten für die Nachrüstung wurden vom Finanzamt auf den Anschaffungspreis des Dienstwagens aufgeschlagen, daraus wiederum die neue – erhöhte – Lohnsteuer berechnet. Zu Recht, wie die Richter des Finanzgerichts Münster befanden (Az.: 10 K 1666/07 L).
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