Steuern
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist unzulässig
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Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und darf nachträglich nicht manipulierbar sein. Die Einträge haben vollständig und chronologisch zu erfolgen und müssen lückenlos aufeinander aufbauen. Grundsätzlich, so die Argumentation der Befürworter elektronischer Fahrtenbücher, können diese Bedingungen auch bei der Erstellung am PC erfüllt sein – sind es aber nicht. Das Finanzgericht Münster erteilte am 18. Dezember 2008 in seinem Urteil Programmen wie Microsoft Excel und anderen, reinen elektronischen Fahrtenbüchern eine Abfuhr und wies die damit erstellten Aufzeichnungen als nicht ordnungsgemäß zurück. Allein die Tatsache, dass die erzeugte Datei veränderbar sei, reichte dem Gericht, um die...
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