Arbeit und Personal
Keine Rückstellung vom Zivildienst möglich
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Allein die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer nach einem befristeten einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten könnte, rechtfertigt keine Rückstellung vom Zivildienst. Dieses Urteil fällte das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 6 L 109/09. MZ). Ein 24-Jähriger hatte die Rückstellung mit dem Argument beantragt, dass die Einberufung wenige Monate vor Ablauf seines Zeitvertrags zur Folge haben könnte, dass sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes verlängert beziehungsweise erweitert. Der Arbeitnehmer hatte bereits im Unternehmen eine dreijährige Ausbildung absolviert, wurde jedoch danach nur mit Einjahresvertrag übernommen. Die Richter erkannten in der Tatsache, dass der junge Mann seinen Zivildienst kurz vor Ablauf...
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