Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Keine Rückstellung vom Zivildienst möglich

Veröffentlicht am
Allein die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer nach einem befristeten einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten könnte, rechtfertigt keine Rückstellung vom Zivildienst. Dieses Urteil fällte das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 6 L 109/09. MZ). Ein 24-Jähriger hatte die Rückstellung mit dem Argument beantragt, dass die Einberufung wenige Monate vor Ablauf seines Zeitvertrags zur Folge haben könnte, dass sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes verlängert beziehungsweise erweitert. Der Arbeitnehmer hatte bereits im Unternehmen eine dreijährige Ausbildung absolviert, wurde jedoch danach nur mit Einjahresvertrag übernommen. Die Richter erkannten in der Tatsache, dass der junge Mann seinen Zivildienst kurz vor Ablauf...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Monatlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: