Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Tätlichkeit ist Kündigungsgrund

Veröffentlicht am
Eine Tätlichkeit unter Arbeitskollegen ist grundsätzlich ein wichtiger Grund, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen – auch wenn sie im privaten Umfeld und aus rein privaten Motiven heraus erfolgt. Körperlich ausgetragene Auseinandersetzungen haben nicht unwesentliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und das Betriebsklima. Liegt zudem aufgrund der Schlägerei eine Arbeitsunfähigkeit vor, ist der Betriebsablauf gestört, zudem hat der Arbeitgeber Kosten aus der zu leistenden Lohnfortzahlung (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 313/08).
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GALABAU Digital Upgrade

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
  • Jährlich 100 € Gutschein für den Grünen Stellenmarkt
53,99 EUR / 12 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: