Arbeit und Personal
Kein Müll – keine Müllgebühren
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Muss ein Unternehmer auch dann kommunale Müllgebühren bezahlen, wenn in seinem Betrieb kein Müll anfällt? Um diese Frage zu beantworten, wurde das Verwaltungsgericht Neustadt bemüht. Das Urteil entspricht dem gesunden Menschenverstand: Da sich das Gewerbe ausschließlich um die Stromerzeugung mittels Solaranlage und die Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz beschäftige, falle erkennbar kein Müll an – und damit auch keine Müllgebühren (VG Neustadt, Az.: 4 K 1029/08).
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