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Arbeit und Personal

Bildungskosten-Rückforderung

Veröffentlicht am
Übliche Praxis bei durch den Arbeitgeber übernommenen Aus- und Weiterbildungskosten, beispielsweise für ein Aufbaustudium, ist es, diese zurückzufordern, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Dass hierbei nicht immer mit Augenmaß vorgegangen wird, zeigen aktuelle BAG-Urteile. Fall 1: Ein Konzern hatte mehreren Mitarbeitern ein BWL-Studium an einer privaten Fachhochschule bezahlt. Einem der Geförderten wurde nach Abschluss der Ausbildung kein Arbeitsplatz angeboten, mehr noch, von ihm wurden zudem die Studiengebühren in Höhe von 20 247,12 € zurückgefordert. Das Bundesarbeitsgericht legte den Forderungen jedoch einen Riegel vor. Zwar könnten Rückzahlungsverpflichtungen vereinbart werden, allerdings seien diese nur wirksam, wenn im...
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