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Lexikon

Ausbildung

Veröffentlicht am
Entschließt sich ein Betriebsleiter, einen Auszubildenden einzustellen, wird es nicht nur für den Berufseinsteiger ernst. Während Verträge nahezu unterschriftsreif von der Handwerkskammer und IHK bereitgestellt werden, haben sich um die weiteren Formalitäten der Lehrling und sein Ausbilder selbst zu kümmern. Probezeit: Mindestens einen, maximal vier Monate haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zeit, sich kennenzulernen. Während dieser Probezeit kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Arbeitszeit: Jugendliche dürfen pro Tag maximal acht Stunden arbeiten, nach sechs Stunden ist eine Pause von einer Stunde fällig. Die Wochenarbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Schließt am Freitag...
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