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Arbeit und Personal

Krank nach Streit mit dem Chef

Veröffentlicht am
Verlässt ein Arbeitnehmer nach einem Streit mit dem Chef den Betrieb mit den Worten, nie wieder für die Firma arbeiten zu wollen, ist klar, dass es sich dabei um keine fristlose Kündigung handelt (siehe DEGA 8/2009). Folgt darauf die Krankmeldung, muss sich der Arbeitgeber damit nicht abfinden. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz entfällt dann der Lohnfortzahlungsanspruch (LAG, Az.: 6 Sa 361/08).
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