Ausbildung
Richtigstellung
- Veröffentlicht am
In DEGA 8/2009 hatte Gina Bronner-Martin im Kasten „Ausbildung“ auf die allgemeinen, nach Alter gestaffelten Urlaubsansprüche von Auszubildenden hingewiesen. Abweichend von der allgemeinen, gilt natürlich für Azubis im GaLaBau die im Tarifvertrag fixierte Regelung, nach der alle Auszubildenden, die mehr als 6 Monate im Jahr im Betrieb beschäftigt sind, einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben.
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