Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Berufliche Nutzung nur mit Erlaubnis

Veröffentlicht am
Zu Wohnzwecken vermietete Räume dürfen grundsätzlich nicht – auch nicht nur teilweise – gewerblich genutzt werden. Will ein Mieter seine Wohnung etwa zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nutzen, muss er vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. Wird die Zustimmung verweigert, müssen separate Gewerbe- oder Büroräume beschafft werden (Bundesgerichtshof, Az.: VIII zR 165/08).
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: