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Arbeit und Personal

Welcher Umfang ist für Arbeit auf Abruf zulässig?

Veröffentlicht am
Um Auftragsspitzen abzufangen und Leerlaufzeiten zu vermeiden, wird in vielen Arbeitsverhältnissen die sogenannte Arbeit auf Abruf vereinbart. Es wird dabei eine wöchentliche oder monatliche Mindestarbeitszeit festgelegt, die bei Bedarf ausgeweitet werden kann. Dass es dabei zu Problemen kommen kann und wie man sie vermeidet, machten die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg deutlich. So war im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters der Flughafen-Gepäckabfertigung eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche vereinbart, die bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von 48 Stunden ausgeweitet werden konnte. Als tatsächlich durchschnittlich erbrachte Leistung ermittelte das Gericht 37 Stunden. Als der Arbeitnehmer nach seiner Versetzung...
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