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Alles neu beim Adresshandel?

Veröffentlicht am
Seit September gelten verschärfte Gesetze für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt jetzt nur noch persönlich adressierte Briefe, wenn der Adressat eingewillig hat. Ausnahmen bestätigen die Regel – und für die hat sich ausgerechnet die IHK stark gemacht: Sofern keine berechtigten Interessen dagegen stehen und im Werbebrief auf die Möglichkeit hingewiesen wird, künftigen Anschreiben zu widersprechen, ist die Nutzung sogenannter Listendaten auch ohne Einwilligung möglich. Also doch keine signifikante Verschärfung, lediglich eine Klärung des Erlaubten. Zu den Listendaten, die nicht als schutzwürdig eingestuft werden, gehören Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Geburtsjahr. Sie dürfen verwendet werden für privat adressierte...
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