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Arbeit und Personal

Keine Leistung – fristlose Kündigung

Veröffentlicht am
Was für Arbeitgeber gilt, hat auch für deren Mitarbeiter Gültigkeit: Wer keine vertraglich vereinbarte und zugesicherte Leistung erbringt, muss mit einer Kündigung rechnen – im Extremfall fristlos. Pflicht des Unternehmens ist es unter anderem, das Entgelt zu überweisen. Tut es das nicht, kann ein betroffener Arbeitnehmer nicht nur ordentlich kündigen, sondern auch ohne Beachtung von Kündigungsfristen gehen. Zusätzlich stehen ihm Schadensersatz und eine Abfindung zu, weil der Arbeitgeber seine Pflichten vernachlässigt hat (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 Sa 701/08).
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