Doppelte Haushaltsführung
Geänderte Rechtsprechung
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Die Oberfinanzdirektion Münster hat auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur doppelten Haushaltsführung reagiert und in einem Schreiben vom 16. September 2009 den Finanzämtern folgende Anweisungen erteilt: Wohnsitzverlegung: Wird der Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, die bisherige Wohung allerdings weiterhin benutzt oder eine neue bezogen, liegt nur dann eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts voraussichtlich auf Dauer erfolgt. Wird beispielsweise eine Ferienwohnung nur für einige Monate bezogen, ist nicht von einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auszugehen. Umzugskosten für Verlegung: Die durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts von...
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