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Ust-Vorauszahlung 2010

Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich

Veröffentlicht am
Wird der Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt („Ist-Versteuerung“), ist für die Zuordnung der Ausgaben der Zahlungszeitpunkt und nicht das Rechnungsdatum oder gar die Leistungserbringung maßgeblich. Bei wiederkehrenden, jahresüberschreitenden Ausgaben gilt als Stichtag der 10. Januar. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Kosten dem Vorjahr zugeordnet. Das gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat nun in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen dann nicht gilt, wenn die Fälligkeit der Vorauszahlung sich auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, etwa, weil der 10. Januar ein Samstag, ein Sonntag, wie im kommenden Jahr, oder gesetzlicher Feiertag ist. Dann ist...
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