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BKrFQG

Neues Gesetz gilt nur für ­Berufskraftfahrer!

Veröffentlicht am
Ein schweres Wort für ein kompliziertes Gesetz: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Es gilt seit dem 10. September 2009 für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zur Güterbeförderung und zieht zusätzliche Prüfungen und Weiterbildungen nach sich. Von den neuen Regelungen sind jedoch nur die Mitarbeiter betroffen, die im Garten- und Landschaftsbaubetrieb ausschließlich als Fahrer tätig sind. Für Landschaftsgärtner, die den Lkw zur Baustelle fahren und dann GaLaBau-Tätigkeiten durchführen, gelten die Bestimmungen nicht. Der Tag der Gültigkeit des BKrFQG, der 10. September 2009, ist gleichzeitig wichtiger Stichtag. Fahrer, deren Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C vor diesem Tag erteilt wurde, bekommen die Grundqualifikation...
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