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Baumschule mit Zusatzangebot

Richtigen Umsatzsteuersatz beachten

Veröffentlicht am
Übernimmt eine Baumschule für ihre Kunden auch das Einpflanzen der gekauften Pflanzen, gilt es, die umsatzsteuerliche Behandlung dieser unterschiedlichen Leistungen zu kennen und zu beachten. Unterliegen die Gewächse noch dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, gilt für die Pflanzarbeiten hingegen der Regelsatz, also 19 %. Es handelt sich, so ist dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu entnehmen, hierbei um jeweils selbstständige Leistungen, die auf der Rechnung auch getrennt auszuweisen sind (BFH, Az.: V R 25/07).
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