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Lexikon

Kontopfändungsschutz

Veröffentlicht am
Nach großen Problemen bei Betroffenen, Banken und Gerichten wurde der Pfändungsschutz umfassend reformiert. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz Mitte 2010 in Kraft treten. Folgende Änderungen sieht das neue Gesetz vor: Automatischer (Basis-) Pfändungsschutz: In Höhe des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850c ZPO wird das Kontoguthaben nicht von einer Pfändung erfasst. Dieser Basisbetrag bleibt dem Inhaber zur freien Verfügung und wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Auf den Zeitpunkt des Geldeingangs kommt es nicht mehr an. Ebensowenig ist künftig von Interesse, welcher Art die Einkünfte sind, ob also Sozialleistungen, Einkommen aus unselbstständiger oder – das ist neu – selbstständiger Tätigkeit anfallen oder ob...
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