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Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)

Teil 2: Wie gebe ich Baugeld aus?

Nachdem es in der letzten Ausgabe um die Anwendungsbereiche des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) ging, beschäftigt sich der folgende Teil mit der Frage, was das BauFordSiG überhaupt absichern soll und was zu beachten ist. Es geht hierbei um die korrekte Verwendung von „Baugeld“.

Veröffentlicht am
Als „Baugeld“ werden zunächst einmal Geldbeträge verstanden, die von Dritten – also nicht vom Bauherrn selbst – für die Errichtung eines Baus zur Verfügung gestellt und durch Hypothek oder Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstück abgesichert sind. Hinsichtlich des umstrittenen Begriffs des „Baus“ verweisen wir auf die vorhergehende Ausgabe. Hierunter fallen damit die klassischen Fälle, in denen der private „Häuslebauer“ von seiner Bank einen Kredit erhält und nunmehr einen Bau in Angriff nehmen möchte. In diesen Fällen soll der Kreditnehmer verpflichtet sein, das Geld zweckentsprechend zu verwenden. Diese Regelung ist weder überraschend noch neu. Die Erweiterung des Baugeldbegriffs Neu ist hingegen § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauFordSiG,...
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