Firmenwagen
Wahlrecht bei Privatnutzung
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Firmenwagenfahrer müssen sich zur Ermittlung des Privatanteils ihrer Fahrten entscheiden: Einprozentregelung oder Fahrtenbuch. Dass diese Festlegung keine endgültige ist, sondern bis zum Tag der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides überdacht und revidiert werden kann, ist einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu entnehmen (Az.: 5 K 2268/06). Wer sich also für das Führen eines Fahrtenbuches entschieden hatte, kann, wenn es sich für ihn günstiger auswirkt, die Privatanteilermittlungsart wechseln, also den einprozentigen Anteil des Anschaffungspreises seines Kfz versteuern. Im Urteilsfall hatte sich ein Betriebsprüfer geweigert, eine nachträgliche Änderung anzuerkennen, und sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung...
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